Rechtsanwalt Bochum Internetrecht: Tätigkeit auf den Gebieten Gewerblicher
Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht & Markenrecht (Abmahnung & einstweilige Verfügung
wegen Mißbrauchs einer Marke oder fehlerhafter Werbung), Urheberrecht (Rechte an
Bildern, Musik & Tonträgern, Texten), Medienrecht und Verbraucherschutz
Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
Internetrecht

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Übersicht Tätigkeitsfeld Internetrecht
Das Internetrecht
(auch Online-Recht oder Recht der neuen Medien / Medienrecht ) ist ein Querschnittsgebiet vieler dem Grunde nach sehr
unterschiedlicher rechtlicher Materien, die als verbindendes Glied nur
Ihre Bedeutung im Rahmen der Verwendung des Internet haben. An der
folgenden Auflistung kann man bereits die weitgehenden Überschneidungen
zum Gewerblichen Rechtsschutz erkennen.
Unter das
Internetrecht fallen Vorschriften, die
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den Schutz von Inhalten bezwecken
(Urheberrecht und sonstige Rechte wie Lichtbilder, Tonträgern etc.),
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die bestimmte
rechtlich gesicherte Positionen schützen, wie z.B. Marken, Titel,
Namen, geschäftliche Bezeichnungen und Domains),
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die den
Rechtsverkehr über das Internet regeln (z.B.
Fernabsatzverträge),
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die den
Wettbewerb schützen, sowie
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datenschutzrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen.
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Aufgrund der
grenzüberschreitenden Natur des Internet spielen auch Fragen des
anzuwendenden Rechts (Rechtswahl, Internationales Privatrecht) und der
zuständigen Gerichtsbarkeit (deutsche oder ausländische Gerichte) eine
Rolle.
Fälle, die in das
Gebiet des Internetrechts fallen, sind beispielsweise folgende:
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Abmahnungen wegen fehlerhafter Angaben zu Verbraucherrechten,
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Abmahnungen wegen verbotener Werbung,
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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Marken
und Namen,
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Abmahnungen und
Schadensersatzansprüche wegen der Nutzung fremder Bilder, sei es auf der
eigenen Homepage sei es in einem eBay-Angebot,
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Schadensersatzansprüche wegen des Angebots zum Download von Musikstücken
(Nutzung von eMule etc.),
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Streitigkeiten über
Rechnungen und Mahnungen für angeblich abgeschlossene Abonnements und
andere Verträge,
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Ausübung von
Widerrufsrechten und Rücktrittsrechten beim Kauf in Online-Shops (Fernabsatzgeschäfte
/ E-Commerce).
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Aufgrund der oftmals
hohen Streitwerte (Regelstreitwert in Wettbewerbsprozessen: € 15.000), die in Fragen der Verletzung von Urheberrecht,
Markenrecht und Wettbewerbsrecht in Rede stehen, ist die Einholung
anwaltlichen Rats absolut geboten.
Zur Vorbereitung eines Termins
wegen einer an Sie gerichteten Abmahnung oder einstweiligen
Verfügung ist ein Blick in die
Checkliste Abmahnung hilfreich.
Außerdem aufschlußreich der kurze Artikel zum Thema:
Abmahnung - was nun?
Siehe auch unsere
Dienstleistung Internetcheck -
Überprüfung Ihrer Website auf rechtliche Probleme zum Festpreis
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Internetrecht:
Rechtsanwalt Winkelmeier
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