Rechtsanwälte für Insolvenz in Bochum: Sanierung für Unternehmen, Schuldnerberatung durch Fachanwalt für Insolvenzrecht, private Insolvenz, Verbraucherinsolvenz

Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier - Insolvenzbegleitung

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Wir begleiten Sie in und durch ein Insolvenzverfahren

Unsere Leistungen im Rahmen einer Insolvenzbegleitung (sowohl im Rahmen einer sog. Regelinsolvenz für Unternehmen und Unternehmer als auch bei einer drohenden privaten Insolvenz / Verbraucherinsolvenz) sind vielfältig:

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Zunächst analysieren wir Ihre aktuelle Situation und beraten Sie im Hinblick auf eine außergerichtliche Entschuldung bzw. Sanierung.

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Wir führen für Sie die hierzu nötigen Verhandlungen über einen teilweisen Erlaß oder die Stundung Ihrer Schulden mit Ihren Gläubigern.

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Ergibt sich keine Möglichkeit der außergerichtlichen Entschuldung, bereiten wir Ihren Insolvenzantrag unterschriftsreif vor.

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Während des Insolvenzeröffnungsverfahrens halten wir den Kontakt zum Gericht und zum gerichtlich eingesetzten Gutachter und / oder vorläufigen Insolvenzverwalter.

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Im Insolvenzverfahren übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder und dem Gericht.

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In der Wohlverhaltensphase sorgen wir für die Weiterleitung von Informationen und ggf. Geldern an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Das ist notwendig, um Ihre Entschuldung (Restschuldbefreiung) nicht zu gefährden.

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Wichtig in allen Phasen der Entschuldung ist Ihre Mitarbeit durch Überlassung aller Informationen, die Ihre finanzielle Situation betreffen. Ansonsten könnte nämlich das Ziel, Ihre Entschuldung, leicht verfehlt werden. Die Informationen sind bei uns in guten Händen: Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und wir halten uns an diese Maßgabe.

Auch wenn Sie aus der Insolvenz heraus oder nach erfolgter Rechtsschuldbefreiung (erneut) die Selbständigkeit anstreben, können wir Sie unterstützen: In Gesprächen mit Banken und Behörden, bei der Wahl der geeignetsten Rechtsform oder auch bei der Suche nach einem Unternehmensberater für die Erstellung eines tragfähigen Konzepts.

Wir sind auch Ihre Berater für das neue Entschuldungsverfahren, das demnächst eingeführt werden soll und ebenso wie das bisherige Verbraucherinsolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung führen wird.

Das Bundesjustizministerium stellt hier eine Informationsbroschüre zum Verbraucherinsolvenzverfahren zur Verfügung.

Für einen Besuch bei uns beachten Sie bitte unsere Checkliste Insolvenzrecht.

 

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Copyright © 2006 - 2010 Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier, Bürogemeinschaft Bochum. Letzte Bearbeitung: 11.06.2010