Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
Insolvenzbegleitung

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Wir begleiten Sie in und durch ein
Insolvenzverfahren
Unsere Leistungen im Rahmen einer Insolvenzbegleitung
(sowohl im Rahmen einer sog. Regelinsolvenz für Unternehmen und Unternehmer als auch
bei einer drohenden privaten Insolvenz / Verbraucherinsolvenz) sind vielfältig:
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Zunächst
analysieren wir Ihre aktuelle Situation und beraten Sie im
Hinblick auf eine außergerichtliche Entschuldung bzw. Sanierung.
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Wir führen
für Sie die hierzu nötigen Verhandlungen über einen teilweisen Erlaß oder
die Stundung Ihrer Schulden mit Ihren Gläubigern.
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Ergibt
sich keine Möglichkeit der außergerichtlichen Entschuldung, bereiten wir Ihren
Insolvenzantrag unterschriftsreif vor.
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Während
des Insolvenzeröffnungsverfahrens halten wir den Kontakt zum Gericht und zum
gerichtlich eingesetzten
Gutachter und / oder vorläufigen Insolvenzverwalter.
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Im
Insolvenzverfahren übernehmen wir die Korrespondenz mit dem
Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder und dem Gericht.
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In der
Wohlverhaltensphase sorgen wir für die Weiterleitung von Informationen und
ggf. Geldern an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Das ist notwendig, um
Ihre Entschuldung (Restschuldbefreiung) nicht zu gefährden.
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Wichtig in
allen Phasen der Entschuldung ist Ihre Mitarbeit durch Überlassung aller
Informationen, die Ihre finanzielle Situation betreffen. Ansonsten könnte
nämlich das Ziel, Ihre Entschuldung, leicht verfehlt werden. Die Informationen
sind bei uns in guten Händen: Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit
verpflichtet und wir halten uns an diese Maßgabe.
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Auch wenn
Sie aus der Insolvenz heraus oder nach erfolgter Rechtsschuldbefreiung (erneut)
die Selbständigkeit anstreben, können wir Sie unterstützen: In Gesprächen
mit Banken und Behörden, bei der Wahl der geeignetsten Rechtsform oder auch bei
der Suche nach einem Unternehmensberater für die Erstellung eines tragfähigen
Konzepts.
Wir sind auch Ihre Berater für das neue Entschuldungsverfahren, das
demnächst eingeführt werden soll und ebenso wie das bisherige
Verbraucherinsolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung führen wird.
Das Bundesjustizministerium stellt
hier eine
Informationsbroschüre zum Verbraucherinsolvenzverfahren zur Verfügung.
Für einen Besuch bei uns beachten Sie bitte unsere
Checkliste Insolvenzrecht.
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