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Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier - Erbrecht

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Übersicht Tätigkeitsfeld Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts können wir für Sie tätig werden bei der

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Beratung zur Regelung der Erbfolge, z.B. durch Erstellung eines Testaments bzw. der Planung eines steueroptimierten Übergangs von Vermögen auf die nächste Generation

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Regelung der Unternehmensnachfolge

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Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen

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Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

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Gerichtlichen wie außergerichtlichen Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Nach einer Umfrage haben weniger als 5 % aller Deutschen ein formwirksames Testament. Um Sicherheit für die Angehörigen zu erreichen und Streit um das Erbe von vornherein auszuschließen, ist eine genaue Regelung sinnvoll. Fehlt eine solche, greifen die gesetzlichen Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt sind, ein.

Diese Regelungen treffen in vielen Fällen jedoch nicht den wirklichen oder mutmaßlichen Wunsch des Erblassers: Beispielsweise erben - für viele überraschend - bei einem kinderlosen Ehepaar auch die Eltern des Verstorbenen neben dem Ehepartner. Und bei unverheirateten Paaren ist der überlebende Teil gar nicht abgesichert.

Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, durch die Hinterlegung eines fachmännisch erstellten Testament oder durch einen Erbvertrag Klarheit für die Hinterbliebenen zu schaffen, um Streit zu vermeiden.

Ist ein Erbfall erst einmal eingetreten, ist die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten unsere wesentliche Aufgabe. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben sowie Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, auf die sich zudem Schenkungen des Erblassers auswirken können. Aber auch die Anfechtung von Testamenten oder die Feststellung der Erbunwürdigkeit sind Schwerpunkte der erbrechtlichen Tätigkeit.

Soweit erforderlich, wird ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung beantragt. Dieser wird ggf. zur Vorlage bei Banken oder dem Grundbuchamt benötigt, wenn die Vermögenswerte des Erblassers übertragen werden sollen.

Schließlich ist auch noch die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, die insbesondere bei größeren Vermögen je nach Anlageform des Vermögens und nach Verteilung unter den Angehörigen sehr erheblich werden kann. Durch geschicktes Vorgehen bei der Abfassung der letztwilligen Verfügung und teilweise auch durch vorweggenommene Erbfolge kann man seinen Angehörigen viel Geld erhalten, das ansonsten dem Fiskus zugute kommt.

Zur Erstellung eines einfachen handschriftlichen Testaments beachten Sie bitte unsere Kurzanleitung Mach Dein Testament.

Zur Vorbereitung eines Termins bei uns ist ein Blick in die Checkliste Erbrecht hilfreich.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Erbrecht: Rechtsanwalt Winkelmeier

 

 

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