Rechtsanwalt Bochum: Dienstleistungen der Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier: Vertragserstellung / AGB,  Verhandlung, Prozeßführung, Betreuung, externe Rechtsabteilung, Inkasso & Zwangsvollstreckung, Testament, Unternehmensnachfolge, Insolvenzberatung, Sanierung, Internet-Check, Vertrags-Check, Akteneinsicht

Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier - Services

Home • Über uns • Services • Beratung • Vorträge • Infos & mehr • Kontakt • Aktuell

 

Unser Dienstleistungsangebot lässt sich im wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:

Allgemeine anwaltliche Dienstleistungen
 

- Beratung

- Prozeßführung

- Vertragsgestaltung

- Forderungsmanagement / Zwangsvollstreckung
 

Dienstleistungen auf bestimmten Rechtsgebieten
 

- Insolvenzbegleitung und Sanierung

- Sozialrechtliche Begleitung

- Betreuungsrecht

- Testamentsgestaltung

- Planung der Unternehmensnachfolge
 

 

Spezielle Dienstleistungen
 

- Externe Rechtsabteilung

- Verhandlungsführung

- Vertragscheck

- Internet-Check

- Akteneinsicht
 

 

Sonstiges
 

- Fortbildung

 

Beratung

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die außergerichtliche Beratung und individuelle Betreuung von Unternehmen, Geschäftsleuten und Privatpersonen. Dazu zählen insbesondere die Beantwortung von Rechtsfragen und die Erstellung von Gutachten. Natürlich ist die ausführliche Beratung auch Teil jeder anderen Dienstleistung.

Auf welche Rechtsgebiete sich unsere Beratungstätigkeit erstreckt, können Sie der Auflistung der Beratungsfelder entnehmen.

Zurück zur Übersicht

Prozeßführung: Nur wenn nötig, dann aber mit Nachdruck

Wir vertreten Ihre Interessen natürlich nicht nur außergerichtlich, sondern auch in Verfahren vor Gerichten. Dabei gilt der Grundsatz: So selten wie möglich, so häufig wie nötig, denn zu den bekannten Risiken eines gerichtlichen Verfahrens kommt, daß die  gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und Interessen mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Daher ist es unser vorrangiges Ziel, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erzielen. Die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen stellt stets die ultima ratio dar, und wir werden Ihnen nicht zu wirtschaftlich unsinnigen Verfahren raten.

Zurück zur Übersicht

Vertragsgestaltung: Die Erstellung rechtssicherer AGB und Verträge

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die Vertragsgestaltung.

Nach genauer Analyse des Sachverhalts erfolgt die Erstellung eines individuell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittenen Vertrages. Auf diese Weise werden mögliche Konflikte bereits im Vorfeld ausgeräumt und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden. Über die erste Vertragserstellung hinaus informieren wir Sie auf Wunsch über die Auswirkungen rechtlicher Neuerungen auf Ihre Vertragswerke, Gesellschaftsverträge, AGB etc. und bringen Ihre Verträge laufend 'up to date'.

Zurück zur Übersicht

Forderungsmanagement / Zwangsvollstreckung

Wir übernehmen für Sie das gesamte Mahnwesen und erledigen für Sie das Forderungsmanagement bis hin zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Schuldners (auch Forderungseinziehung / Forderungseinzug / Inkasso).

Weitere Informationen zum Forderungsmanagement

Zurück zur Übersicht

Insolvenzbegleitung und Sanierung

Private Insolvenz: Die Insolvenzbegleitung für Verbraucher (Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz) durch uns ist nicht reine Schuldnerberatung, wie sie auch Schuldnerberatungen anbieten, sondern mehr: Sie erstreckt sich von der ersten Beratung und Analyse Ihrer Situation über die Einleitung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag) bis hin zu dessen Abschluß durch Restschuldbefreiung. Wir beraten Sie gerne auch über den Start einer Selbständigkeit aus der Insolvenz heraus.

Regelinsolvenz: Für Unternehmen und Unternehmer überprüfen wir zunächst das Vorliegen der Insolvenzlage (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung), machen uns u. a. durch Gespräche  mit den Gläubigern ein Bild von der Lage des Unternehmens, um beurteilen zu können, ob ein Sanierungsversuch Aussicht auf Erfolg haben kann (und wenn ja, auf welchem Weg), und begleiten bei schlechten Erfolgsaussichten die Unternehmensleitung bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens.

Für Angehörige freier Berufe bieten wir die Erstellung eines Insolvenzplans an, über den es im Einzelfall möglich ist, trotz Insolvenz der freiberuflichen Tätigkeit weiter nachzugehen.

Mehr Informationen zur Insolvenzbegleitung

Zurück zur Übersicht

Sozialrecht

Im Rahmen der sozialrechtlichen Begleitung helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe und BAföG sowohl im direkten Kontakt mit den Behörden (ARGE, Sozialamt, BAföG-Amt) als auch im Wege der gerichtlichen Geltendmachung.

Zurück zur Übersicht

Betreuung

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Übernahme von Betreuungen. Diese werden durch das jeweils zuständige Amtsgericht angeordnet für den Fall, daß ein Mensch seine Angelegenheiten nicht (mehr) selbständig regeln kann. Die Betreuung können grundsätzlich auch die Angehörigen übernehmen. In rechtlich kompliziert gelagerten Fällen ist jedoch die Betreuung durch einen fachkundigen sog. Berufsbetreuer regelmäßig sinnvoll.

Wir helfen Ihnen zudem bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und / oder Patientenverfügung. Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Zurück zur Übersicht

Externe Rechtsabteilung: Die rechtliche Begleitung Ihres Unternehmens aus einer Hand

Wir stellen Ihnen die vielfältigen anwaltlichen Dienstleistungen, die in größeren Unternehmen durch eine Rechtsabteilung übernommen werden, quasi als "Externe Rechtsabteilung" zur Verfügung. Wir begleiten Sie hierbei von der Unternehmensgründung über die Wachstums- und Erfolgsphase bis hin zur zweckmäßigen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Das Leistungsspektrum umfaßt z.B. die ebenfalls auf dieser Seite ausführlicher vorgestellten Leistungen "Vertrags-Check", "Verhandlungsführung" und "Forderungsmanagement / Zwangsvollstreckung", aber auch die laufende Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung des Unternehmens.

Dabei stellen wir unsere Expertise bei Bedarf auch 'Inhouse' zur Verfügung, d.h. wir nehmen in Ihrem Unternehmen nicht nur Beratungen vor, sondern auch an hausinternen Besprechungen und Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten teil. Für Sie als Mandanten bedeutet dies neben einem Gewinn an Rechtssicherheit die Einsparung eines hausinternen Juristen.

Wir unterbreiten Ihnen auf Anfrage gerne ein konkretes Angebot.

Zurück zur Übersicht

Verhandlungsführung: Verhandeln ist unsere Stärke

Wir unterstützen Sie im Rahmen von Verhandlungen Wir begleiten Sie deutschlandweit zu Vertragsverhandlungen oder Gesellschafterversammlungen oder nehmen solche Termine für Sie wahr. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen Verhandlungsstrategien und "briefen" Sie für den Fall, daß Sie die Verhandlung selbst durchführen wollen.

In Einzelfällen übernehmen wir auch die Moderation von Gesprächen zur einvernehmlichen Streitschlichtung - ähnlich wie bei einer Mediation (was ist das?).

Zurück zur Übersicht

Vertrags-Check: Überprüfung Ihrer Verträge zum Festpreis

Rechtssichere AGB und Verträge sind ein wichtiger Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens. Im Rahmen des Vertragschecks überprüfen wir alle in Ihrem Unternehmen gewöhnlich verwendeten Verträge und AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zum Festpreis.

Selbstverständlich erstellen wir auch Verträge und Allgemein Geschäftsbedingungen oder passen Ihre Verträge der Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung an. Siehe hierzu näher unter Vertragsgestaltung.

Mehr Informationen zum Vertrags-Check

Zurück zur Übersicht

Internet-Check: Überprüfung Ihres Internetauftritts zum Festpreis

Ähnlich wie beim Vertragscheck überprüfen wir auch Ihren Internet-Auftritt auf Mängel: Dazu zählen z.B. Verstöße gegen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht oder gegen verbraucherschützende Vorschriften.

Mehr Informationen zum Internet-Check

Zurück zur Übersicht

Akteneinsicht

Der Beschuldigte hat in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht die Möglichkeit, selbst in die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörde geführte Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Dies kann für ihn nur ein Rechtsanwalt übernehmen. Es ist möglich, den Rechtsanwalt ausschließlich mit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte (und dem Fertigen von Kopien aus dieser Akte, die dem Beschuldigten auch zur Verfügung gestellt werden dürfen) zu beauftragen.

Wir übernehmen diese Tätigkeit gegen ein geringes Entgelt, wobei die gesamte Abwicklung auch ohne einen einzigen Besuch in  unserer Kanzlei erfolgen kann.

Zurück zur Übersicht

Fortbildung: Halten Sie Führungskräfte und Mitarbeiter auf aktuellem Stand

Schulungen, Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Informationsabende sind ebenfalls ein Teil unseres Dienstleistungsangebotes. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die immer schneller fortschreitende Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig ändern, sind regelmäßige Schulungen unumgänglich, um Fehler und teure Prozesse zu vermeiden. Wir schulen Führungskräfte wie auch Mitarbeiter sowohl in unseren Kanzlei-Räumlichkeiten als auch bei Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde und entwickeln auf Sie zugeschnittene Fortbildungskonzepte. Alle unsere Rechtsanwälte haben umfangreiche Erfahrung als Dozenten in der Aus- und Fortbildung (vgl. hierzu die Infos über die Rechtsanwälte).

Eine Übersicht der jeweils angebotenen Vorträge und Seminare finden Sie hier.

Zurück zur Übersicht

 

Home | Kontakt | Impressum

Als Favorit speichern: WebNews - Stelle Deine eigenen Nachrichten ein! Zu Ihren Favoriten auf del.icio.us hinzufügen Zu Yahoo Favoriten hinzufügen Zu Google Favoriten hinzufügen 

Copyright © 2006 - 2010 Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier, Bürogemeinschaft Bochum. Letzte Bearbeitung: 11.06.2010