Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die außergerichtliche Beratung und
individuelle Betreuung
von Unternehmen, Geschäftsleuten und Privatpersonen.
Dazu zählen insbesondere die Beantwortung von Rechtsfragen und
die Erstellung von Gutachten. Natürlich ist die ausführliche Beratung auch Teil jeder
anderen Dienstleistung.
Auf welche Rechtsgebiete sich unsere
Beratungstätigkeit erstreckt, können Sie der Auflistung der
Beratungsfelder
entnehmen.
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Prozeßführung:
Nur wenn nötig, dann aber mit Nachdruck
Wir vertreten Ihre
Interessen natürlich nicht nur außergerichtlich, sondern auch in Verfahren vor
Gerichten. Dabei gilt der Grundsatz: So selten wie möglich, so häufig wie nötig,
denn zu den bekannten Risiken eines gerichtlichen Verfahrens kommt, daß die
gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und Interessen mit einem
hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Daher ist es unser
vorrangiges Ziel, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erzielen. Die gerichtliche Durchsetzung
oder Abwehr von Ansprüchen stellt stets die ultima ratio dar, und wir
werden Ihnen nicht zu wirtschaftlich unsinnigen Verfahren raten.
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Vertragsgestaltung:
Die Erstellung rechtssicherer AGB und Verträge
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die Vertragsgestaltung.
Nach genauer Analyse des Sachverhalts
erfolgt die Erstellung eines individuell
auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittenen Vertrages. Auf diese Weise
werden mögliche Konflikte bereits im Vorfeld ausgeräumt und rechtliche
Auseinandersetzungen vermieden. Über die erste Vertragserstellung hinaus informieren
wir Sie auf Wunsch über die Auswirkungen rechtlicher Neuerungen auf Ihre
Vertragswerke, Gesellschaftsverträge, AGB etc. und bringen Ihre Verträge laufend
'up to date'.
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Wir übernehmen für Sie das
gesamte Mahnwesen und erledigen für Sie das Forderungsmanagement bis hin zur
Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Schuldners (auch Forderungseinziehung
/ Forderungseinzug / Inkasso).
Weitere Informationen zum
Forderungsmanagement
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Private Insolvenz: Die Insolvenzbegleitung für
Verbraucher (Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz) durch uns ist nicht
reine Schuldnerberatung, wie sie auch Schuldnerberatungen anbieten, sondern mehr: Sie erstreckt sich von der ersten
Beratung und Analyse Ihrer Situation über die Einleitung des Insolvenzverfahrens
(Insolvenzantrag)
bis hin zu dessen Abschluß durch Restschuldbefreiung. Wir beraten Sie gerne auch
über den Start einer Selbständigkeit aus der Insolvenz heraus.
Regelinsolvenz: Für Unternehmen und
Unternehmer überprüfen wir zunächst das Vorliegen der Insolvenzlage
(Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung), machen uns u. a. durch Gespräche
mit den Gläubigern ein Bild von der Lage des Unternehmens, um beurteilen zu
können, ob ein Sanierungsversuch Aussicht auf Erfolg haben kann (und wenn ja, auf
welchem Weg), und begleiten bei schlechten Erfolgsaussichten die
Unternehmensleitung bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens.
Für Angehörige freier Berufe
bieten wir die Erstellung eines Insolvenzplans an, über den es im Einzelfall
möglich ist, trotz Insolvenz der freiberuflichen Tätigkeit weiter
nachzugehen.
Mehr Informationen zur Insolvenzbegleitung
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Im Rahmen der sozialrechtlichen Begleitung helfen wir Ihnen bei der
Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe und
BAföG sowohl im direkten Kontakt mit den Behörden (ARGE, Sozialamt, BAföG-Amt) als auch im
Wege der gerichtlichen Geltendmachung.
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Ein Schwerpunkt unserer
Tätigkeit liegt in der Übernahme von Betreuungen. Diese werden durch das jeweils
zuständige Amtsgericht angeordnet für den Fall, daß ein Mensch seine
Angelegenheiten nicht (mehr) selbständig regeln kann. Die Betreuung können
grundsätzlich auch die Angehörigen übernehmen. In rechtlich kompliziert
gelagerten Fällen ist jedoch die Betreuung durch einen fachkundigen sog.
Berufsbetreuer regelmäßig sinnvoll.
Wir helfen Ihnen zudem bei
der Erstellung einer
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und / oder
Patientenverfügung. Informationen hierzu erhalten Sie auch beim
Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
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Externe Rechtsabteilung:
Die rechtliche Begleitung Ihres Unternehmens aus einer Hand
Wir stellen Ihnen die vielfältigen
anwaltlichen Dienstleistungen,
die in größeren Unternehmen durch eine Rechtsabteilung übernommen werden,
quasi als "Externe Rechtsabteilung" zur Verfügung.
Wir begleiten Sie hierbei von der Unternehmensgründung über die Wachstums- und
Erfolgsphase bis hin zur zweckmäßigen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Das Leistungsspektrum umfaßt z.B.
die ebenfalls auf dieser Seite ausführlicher vorgestellten Leistungen "Vertrags-Check",
"Verhandlungsführung" und "Forderungsmanagement
/ Zwangsvollstreckung", aber auch die laufende Beratung und gerichtliche wie
außergerichtliche Vertretung des Unternehmens.
Dabei stellen wir unsere Expertise
bei Bedarf auch 'Inhouse' zur Verfügung, d.h. wir nehmen in Ihrem Unternehmen
nicht nur Beratungen vor, sondern auch an hausinternen Besprechungen und
Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten teil. Für Sie als Mandanten bedeutet
dies neben einem Gewinn an Rechtssicherheit die Einsparung eines hausinternen
Juristen.
Wir unterbreiten Ihnen auf
Anfrage gerne ein konkretes Angebot.
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Wir unterstützen Sie im
Rahmen von Verhandlungen Wir begleiten Sie deutschlandweit zu
Vertragsverhandlungen oder Gesellschafterversammlungen oder nehmen solche
Termine für Sie wahr. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen Verhandlungsstrategien
und "briefen" Sie für den Fall, daß Sie die Verhandlung selbst durchführen
wollen.
In Einzelfällen übernehmen
wir auch die Moderation von Gesprächen zur einvernehmlichen Streitschlichtung -
ähnlich wie bei einer Mediation
(was ist das?).
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Vertrags-Check:
Überprüfung Ihrer Verträge zum Festpreis
Rechtssichere AGB und
Verträge sind ein wichtiger Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens. Im Rahmen des Vertragschecks überprüfen wir alle in Ihrem Unternehmen
gewöhnlich verwendeten Verträge und AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zum
Festpreis.
Selbstverständlich erstellen wir
auch Verträge und Allgemein Geschäftsbedingungen oder passen Ihre Verträge der
Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung an. Siehe hierzu näher unter
Vertragsgestaltung.
Mehr Informationen zum
Vertrags-Check
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Internet-Check:
Überprüfung Ihres Internetauftritts zum Festpreis
Ähnlich wie beim Vertragscheck überprüfen wir auch Ihren Internet-Auftritt
auf Mängel: Dazu zählen z.B. Verstöße gegen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht
oder gegen verbraucherschützende Vorschriften.
Mehr Informationen zum Internet-Check
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Der Beschuldigte hat in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
nicht die Möglichkeit, selbst in die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder
sonstigen Behörde geführte Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Dies kann für ihn
nur ein Rechtsanwalt übernehmen. Es ist möglich, den Rechtsanwalt ausschließlich
mit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte (und dem Fertigen von Kopien aus
dieser Akte, die dem Beschuldigten auch zur Verfügung gestellt werden dürfen) zu
beauftragen.
Wir übernehmen diese Tätigkeit gegen ein
geringes Entgelt, wobei die gesamte Abwicklung auch ohne einen einzigen Besuch
in unserer Kanzlei erfolgen kann.
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Fortbildung:
Halten Sie Führungskräfte und Mitarbeiter auf aktuellem Stand
Schulungen, Seminare, Fortbildungsveranstaltungen
und Informationsabende sind ebenfalls ein Teil
unseres Dienstleistungsangebotes. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen
durch die immer schneller fortschreitende Entwicklung in Gesetzgebung und
Rechtsprechung ständig ändern, sind regelmäßige Schulungen unumgänglich, um
Fehler und teure Prozesse zu vermeiden. Wir schulen Führungskräfte wie
auch Mitarbeiter sowohl in unseren Kanzlei-Räumlichkeiten als auch bei Inhouse-Schulungen
in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde und entwickeln auf Sie zugeschnittene
Fortbildungskonzepte. Alle unsere Rechtsanwälte haben umfangreiche
Erfahrung als Dozenten in der Aus- und Fortbildung (vgl. hierzu die Infos über
die Rechtsanwälte).
Eine Übersicht der jeweils
angebotenen Vorträge und Seminare finden Sie hier.
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