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Rechtsanwälte Bochum: Wettbewerbsrecht &
Internetrecht, Sozialrecht (ALG II, Sozialhilfe, BAföG), Erbrecht, Mietrecht,
Insolvenzrecht & Schuldnerberatung und mehr
Willkommen
bei den Rechtsanwälten
Rechtsanwälte in
Bürogemeinschaft
Schön, daß Sie den Weg zu uns
gefunden haben!
Wir
sind eine Bürogemeinschaft hochspezialisierter Rechtsanwälte und bieten zahlreiche
Dienstleistungen rund um das Thema Recht
an.
Unsere
Kernkompetenzen
sind das Sozialrecht
mit den Feldern ALG II, Sozialhilfe und BAföG auf der einen
sowie das
Wirtschaftsrecht
mit den Feldern Vertragsrecht,
Wettbewerbsrecht, und
Internetrecht auf der anderen Seite.
Näheres hierzu erfahren Sie unter
Beratungsfelder.
Sie erhalten
auf dieser Homepage Informationen zur
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und den
Anwälten, zu den
Abläufen
in der Kanzlei sowie Verschiedenes mehr unter
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Haben wir Ihr Interesse
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Oder haben Sie einfach nur ein paar
Fragen ?
Wir
sind für Sie da!
Adressen:
Bochum:
Rechtsanwälte Reucher und Winkelmeier: Castroper Hellweg 49, 44805 Bochum (Wegbeschreibung).
Rechtsanwalt Bundrück: Castroper Hellweg 375, 44805 Bochum.
Telefon:
Bundrück: 02 34 - 941 21 05
Reucher: 02 34 - 584 65 40
Winkelmeier: 02 34 - 950 91 50
Fax:
Bundrück: 02 34 - 452 92 23
Reucher: 02 34 - 584 65 39
Winkelmeier: 02 34 - 33 81 98 01
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Aktuelle
Neuigkeiten
Pressemitteilung
von Rechtsanwalt Reucher zum Verfahren B 14 AS 17/10 R beim
Bundessozialgericht (BSG)
Zur
Terminsmitteilung des BSG teilt Rechtsanwalt Reucher mit:
Die Auffassung der Kläger stützt sich auf den Umstand, dass kein
sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung zwischen Kindern und
Erwachsenen erkennbar ist, weshalb Kindern ein höherer Regelsatz zu
gewähren sei, um staatliche Willkür und damit einen Verstoß gegen
Artikel 3 GG (Willkürverbot) zu vermeiden.
Die Kläger sehen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
bestärkt, welches den Gesetzgeber rügt, gerade nicht von sachlichen
Erwägungen ausgegangen zu sein.
Zur Frage, ob die Kinderregelsätze willkürlich sind, hat das
Bundesverfassungsgericht weder im Urteilstenor noch in den
Urteilsgründen Stellung genommen. Die Vorlagefrage des Verstoßes gegen
Artikel 3 GG ist damit unbeantwortet geblieben; die Frage ist
höchstrichterlich folglich noch nicht entschieden.
Entgegen der Berichterstattung zum Urteil des Bundsverfassungsgerichts
ist die konkrete Klage nicht durch dieses, sondern durch das
Bundessozialgericht zu entscheiden.
Ohne nähere Begründung und ohne Bezugnahme auf Artikel 3 GG hat das
Bundessozialgericht gegenüber den Klägern die Klagerücknahme angeregt;
aus den dargelegten Gründen bleibt die Klage aufrecht erhalten.
Rechtsanwalt
Reucher mit neuer Telefon- und Faxnummer
Die
Rufnummer von Rechtsanwalt Reucher hat sich geändert: Er ist ab sofort
unter der Rufnummer Bochum
5846540
erreichbar.
Seine
neue Faxnummer lautet:
5846539
Rechtsanwalt
Bundrück jetzt in neuen Räumlichkeiten in Bochum - Gerthe
Rechtsanwalt Bundrück hat die Bürogemeinschaft verlassen und ist nach
Bochum - Gerthe gewechselt. Dort hat er seine neuen Büros weiterhin am
Castroper Hellweg, jetzt Nr. 375.
Rechtsanwalt Bundrück ist weiterhin unter seinen bisherigen Rufnummern
erreichbar.
Bundesverfassungsgericht hält Abschläge für Kinder
bei Hartz IV für verfassungswidrig
In
einem von den Rechtsanwälten Reucher ('Reuscher') und Bundrück
betriebenen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im
Februar die Herleitung der reduzierten Regelsätze für Kinder
(Sozialgeld) für nicht mit der Verfassung vereinbar erachtet. Für
Notlagen, die nach der Entscheidung des BVerfG entstanden sind, leitet
das Gericht aus Art. 1 des Grundgesetzes einen direkten Anspruch her
(Härtefallregelung).
Wettbewerbsrecht
Einige wesentliche Änderungen hat auch das UWG (Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb) erfahren, in dessen Schutzbereich nun auch der
Verbraucher einbezogen wurde. Neben insgesamt 30 Verstößen, die in
einer sog. 'Schwarzen Liste' im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind
und bei deren Begehung nun stets wettbewerbswidriges Handeln vorliegt,
dürfte die wichtigste Änderung der Wechsel von der
'Wettbewerbshandlung' zur 'geschäftlichen Handlung' sein.
Hierdurch erweitert sich der Anwendungsbereich einiger Vorschriften
des UWG erheblich. So dürfte zukünftig jegliche Verwendung von AGB
(Allgemeinen Geschäftsbedingungen),
die nicht gesetzeskonform (mit den §§ 307 ff. BGB) sind, gemäß § 4 Nr.
11 UWG automatisch zu einem Wettbewerbsverstoß führen. Die nächsten
Abmahnwellen warten schon.
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English 
Kurzinfo:
Wir beraten Mandanten aus
Bochum, Wattenscheid, Castrop-Rauxel, Hattingen,
Herne, Witten, Gelsenkirchen, Dortmund, Essen, Hagen, dem weiteren Ruhrgebiet
('Ruhrstadt') sowie aus allen Teilen Deutschlands insbesondere
in folgenden Bereichen.
(Näheres unter Beratungsfelder):
Für Privatleute
/ Verbraucher:
Arbeitsrecht, Ausbildungsförderungsrecht (BAfÖG), Betreuungsrecht (Betreuung /
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung / Patiententestament /
Vorsorgevollmacht), Erbrecht / Testament,
Insolvenzrecht (Verbraucherinsolvenz /
Privatinsolvenz / Sanierung) / anwaltliche Schuldnerberatung,
Internet-Recht
(Internetrecht) / Online-Recht, Sozialrecht,
Verbraucherrecht, Verkehrsrecht,
Verwaltungsrecht, (Allgemeines)
Zivilrecht,
Zwangsvollstreckung.
Über unsere
weiteren Dienstleistungen können Sie sich
hier informieren. |
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